Was zahlt die Kasse?

Gesundheitsurlaub auf Rezept

Krankheiten zu vermeiden ist immer besser, als sie zu heilen. Urlaubsaufenthalte mit gesundheitlichem Hintergrund können daher als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme von den Krankenkassen bezuschusst werden. Gesetzlich Versicherte können pro Jahr bis zu 80% der Kosten für Maßnahmen im Urlaub, die dem Schutz ihrer Gesundheit dienen, erstattet bekommen.

Lieber erst gar nicht krank werden

Vorbeugen ist besser als heilen - diese Erkenntnis ist wohl jedermann bekannt. Gerade wenn Stress und Alltagsprobleme auf die Gesundheit drücken, belohnen die Krankenkassen vorbeugende Maßnahmen mit einer kleinen Finanzspritze. Für den nächsten Urlaub lohnt es sich also in jedem Fall, einige Programmpunkte für die Gesundheit einzuplanen. Ob Yogakurse oder Aquagymnastik, Feldenkrais oder Autogenes Training, solange sie zur Linderung oder Vorbeugung gesundheitlicher Beschwerden dienen, sind diese Angebote alle zuschussfähig. Viele Reiseanbieter sind bereits auf Gesundheitsreisende eingestellt und haben entsprechende Pakete geschnürt. Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind aber immer noch Privatsache, daran beteiligen sich die Krankenkassen nicht.

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Voraussetzungen für einen Gesundheitszuschuss

Geförderte Maßnahmen sollen für den Einzelnen sinnvoll sein und auch später im Alltag noch nachwirken. Damit ein Standard gewährleistet ist, fördern die gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich solche Angebote, die gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Grundlage hierfür ist der Paragraph 20 des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Danach muss ein Präventionsprogramm von speziell ausgebildeten Trainern geleitet werden. Die Therapeuten sind verpflichtet, umfassende Qualifikationsnachweise zu erbringen, und schließlich dürfen nur Kurse zu Bewegungs- und Ernährungsschulung, Sucht- und Stressprävention gefördert werden.

Weiter gilt: Nur wer den gebuchten Kurs auch wirklich wahrnimmt und dies durch eine Teilnahmebestätigung belegt, hat Anrecht auf seine 80% Förderung. Private Kassen haben zum Teil eigene Richtlinien in Bezug auf Gesundheitsreisen. Versicherungsnehmer, die nicht in einer gesetzlichen Kasse sind, sollten daher unbedingt bei ihrer Privatkasse nachfragen, wie hier die Bestimmungen sind.

Bei welchen Indikationen kann die Förderung beantragt werden?

Unserem Gesundheitssystem machen vor allem Krankheiten zu schaffen, die durch Stress und Überforderung, aber auch ungesunde Verhaltensweisen zustande kommen: Rückenprobleme, Gelenkprobleme, Übergewicht, Nikotinsucht, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burn-Out-Syndrom, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Zuschuss zu präventiven Gesundheitsreisen soll darum diejenigen belohnen, die sich rechtzeitig und freiwillig darum kümmern, dass es erst gar nicht zur Erkrankung oder weiteren Verschlechterung der gesundheitlichen Situation kommt: Entspannungstechniken, Sportkurse wie Nordic Walking oder Aquagymnastik, Yoga und Kuranwendungen wie Fango, Massagen, Inhalationen oder Rauchentwöhnung sind darum in den meisten Fällen förderwürdig.

Der Weg zur geförderten Gesundheitsreise

Zunächst sollte man sich mit seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin beraten, ob und welche Angebote infrage kommen. Für manche Menschen gibt es Einschränkungen, zum Beispiel bei Herzerkrankungen oder auch während einer Schwangerschaft. Dann sucht man sich das Urlaubspaket und den Anbieter seiner Wahl. Vor der Buchung sollte noch eine Anfrage an die zuständige Krankenkasse erfolgen, ob Urlaubsort und Gesundheitsprogramm auch wirklich gefördert werden. Dann kann es losgehen!

Kosten vorstrecken, danach den Zuschuss zurückholen

Die Kosten muss man zunächst vorstrecken. Legt man die Teilnahmebestätigung anschließend bei seiner Krankenkasse vor, erhält man bis zu 80% der Kosten für die gesundheitserhaltende Maßnahme zurück. Maximal sind 75 Euro pro Person, Angebot und Jahr möglich. 150 Euro können erstattet werden, wenn zwei unterschiedliche Gesundheitsaspekte berücksichtigt wurden, beispielsweise Stressabbau und Bewegung oder Ernährung und Bewegung.


Quelle: Nach Informationen von Pressestelle der AOK Deutschland (Telefoninterview) und Deutscher Wellness Verband e.V.
Autor: Susanne E. Kaiser
Stand: Oct 7, 2009


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